FFP2 Maskenpflicht:

Ab 01.10.2022 gilt in Arztpraxen für Patienten und Begleitpersonen wieder FFP2 Maskenpflicht! Medizinische OP-Masken sind nicht erlaubt! 


Das Tragen von FFP2-Masken (oder vergleichbarer Atemschutz z. B. KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken) in Arztpraxen und Psychotherapiepraxen ist bundesweit vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 verpflichtend. Diese Regelung im Infektionsschutzgesetz (IfSG) trifft Patienten und Besucher in medizinischen Einrichtungen, unter anderem in ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen. Patienten und Besucher haben die Masken selbst zu stellen.

Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Ausnahmen gelten außerdem für Personen mit entsprechendem ärztlichen Attest oder bei der Kommunikation mit gehörlosen oder schwerhörigen Menschen. Außerdem gilt während einer medizinischen Behandlung keine Maskenpflicht, wenn die Behandlung sonst nicht erfolgen könnte.

Quelle: KVBW

https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/coronavirus-sars-cov-2/faq-coronavirus#c1516